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Lesesaal für laufende (und archiviert) Zeitschriften

Allgemeine Informationen

Lesesaal für laufende (und archiviert) Zeitschriften befindet sich im Niveau 2 der Universitätsbibliothek in der F. Joliot-Curie-Str 12.


Korrespondenzadresse
Universitätsbibliothek
Abteilung für die Bestandsvermittlung
Lesesaal für laufende (und archiviert) Zeitschriften
ul. F. Joliot-Curie 12
50-383 Wrocław
Tel.: +48 71 346 31 22
E-mail:

Öffnungszeiten:

Oktober - Juni
Montag - Freitag: 8:00 - 19:00
Samstag: 9:00 - 14:00
Juli, September
Montag, Donnerstag: 12:00 - 19:00
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9:00 - 15:00
August
der Lesesaal ist geschlossen

Nutzungsregelungen und -bedingungen des Lesesaal für laufende (und archiviert) Zeitschriften wurden in der Bibliotheksordnung der Wroclawer Universitätsbibliothek, bestimmt, Abs. 2: Beständsvermittlung in den Lesesälen.


I. Sammlungsprofil im Lesesaal für laufende (und archiviert) Zeitschriften

Profil der Sammlung von laufenden Zeitschriften entspricht im Umfang der an der Wroclawer Universität bestehenden Wissenschaftsbereiche, mit besonderer Berücksichtigung der Zeitschriften für: Humanistik, Politologie, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie der landesweiten Zeitungen.

Anmerkung: Im Lesesaal werden keine fremdsprachige Fachzeitschriften. Mit der Neuerwerbung und Zugänglichmachung der Titel dieser Art beschäftigen sich die Zweigbibliotheken der Universität Wrocław.


II. Prinzipien der Nutzung

Der Lesesaal kann von volljährigen Personen benutzt werden, die einen gültigen Bibliotheksausweis oder einen elektronischen Studentenausweis (sobald das Bibliothekskonto für das aktuelle Studienjahr verlängert wurde und ist nicht wegen der überfälligen Bibliotheksbestände gesperrt, und ist nicht mit einer Geldstrafe für überfällige Bücher belastet), eine aktive Zulassungskarte zur Nutzung von Bibliotheksmaterialien vor Ort (Jahres- oder 10-Tage-Karte), eine Gastkarte und einen gültigen Personalausweis.

  1. Wer darf den Lesesaal nutzen?

  2. Die Benutzer des Lesesaales sind verpflichtet:

    • Oberbekleidung, Regenschirme, Aktentaschen, Rucksäcke, Taschen, Hüllen für Laptops etc. in der Garderobe abzugeben,

    • beim diensthabenden Bibliothekar ein Dokument, das zur Nutzung des Lesesaales berechtigt, zu verlassen. Dazu zählen: ein gültiger Personalausweis, ein Studentenausweis, oder ein Bibliotheksausweis,

    • sich in das Besucherbuch einzutragen,

    • Stille einzuhalten,

    • keine Mobiltelephone zu benutzen,

    • keine Speisen und Getränke mitzunehmen und den Rauchverbot einzuhalten.

      Anmerkung 1: das Sicherheitspersonal ist berechtigt das Recht eines Nutzers, der mit seinem Verhalten gegen die Bestimmungen der Bibliotheksordung bzw. gegen allgemein anerkannte Standards des gesellschaftlichen Zusammenlebens verstößt, zum Aufhalten im Bibliotheksgebäude zu verweisen (§ 89 und 90 der Bibliotheksordnung von BUWr).

      Anmerkung 2: die Universitätsbibliothek Wrocław ist nicht für das Privateigentum von den Nutzern, das ohne Aufsicht gelassen wurde, verantwortlich

  3. Bibliotheksbestände, die Lesesaal verfügbar gemacht werden, sind:

    • laufende polnische Zeitschriften,

    • laufende ausländische Zeitschriften,

    • Zeitschriften und Zeitungen, die in den Magazinen der Bibliothek aufbewahrt werden,

    • Zeischriften in Form von Mikrofilmen,

    • selbständige und unselbständige Beilagen zu den Zeitungen und Zeitschriften (CDs, DVDs, etc.) - sie werden vom Bibliothekar verfügbar gemacht. Nach der Nutzung sollten die Bestände dem Bibliothekar im intakten Zustand zurückgegeben werden,

    • der diensthabende Bibliothekar kann auf Wunsch des Nutzers ein Kopfhörer-Set verfügbar machen, der bei der Wiedergabe von den im Lesesaal gesammelten CDs oder DVDs bzw. von behinderten Personen zur Bedienung der PC-Software genutzt werden kann,

    • man darf im Lesesaal auch eigene Materialien benutzen, nachdem sie vorher dem diensthabenden Bibliothekar angemeldet und auf einem Zettel aufgeschrieben worden sind.

  4. Materialien aus den Handapparaten einzelner Abteilungen der Bibliothek, ausgenommen der Sondersammlung-Abteilungen und der Wissenschaftlichen Information.

    Anmerkung: Benutzung der im Lesesaal aufbewahrten Zeitschriften erfolgt nach dem Prinzip eines freien Zugangs zum Regal. Nach der Nutzung sollten die Bestände dem Bibliothekar abgegeben werden. Die im Lesesaal vorhandenen Bestände darf man nur vor Ort benutzen.

  5. Bestellen der Magazinbestände zum Lesesaal

    • Die Verfügbarmachung einer Bestellung erfolgt im Lesesaal nur dann, nachdem der Nutzer ein gültiger Bibliotheksausweis /elektronischer Studentenausweis oder eine aktive Bibliothekskarte (Jahreskarte oder 10-Tage-Karte), die zur Benutzung der Bibliotheksmaterialien vor Ort berechtigen, vorzeigt.

    • Die Bibliotheksmaterialien aus den Magazinen der Bibliothek können ausschließlich per Computer - durch Fernbestellung oder von den im Lesesaal zur Verfügung stehenden Rechner - bestellt werden.

    • Aus dem Bestand darf man einmalig: 5 Volumina einer Zeitschrift bestellen,

    • Im Falle der Nutzer hat diesen Limit der ausgeliehenen Werke bereits erreicht, kann er neue Bestellungen erst dann einreichen, sobald er die früher entliehenen vollständig oder teilweise zurückgegeben hat.

    • Der Nutzer ist verpflichtet die aus Magazinen bestellten oder aus dem Handapparat entliehenen Bestände ausschließlich vor Ort im Lesesaal zu nutzen und sie vollständig und im unveränderten Zustand zurückzugeben, bevor er das zur Einnahme eines Platzes im Lesesaal berechtigende Dokumentent abgeholt hat.

  6. Verfügbar für die Leser im Lesesaal sind:

    Die Nutzer dürfen kostenlos Fotos mit eigenen digitalen Fotoapparatten (ohne Blitz) machen, jeweils mit der Zustimmung des diensthabenden Bibliothekars, ausgenommen die Zimelien, alte Drucke, Wratislaviana und die Bestände im schlechten Erhaltungszustand.

    Anmerkung 1.:: Die Nutzer dürfen beim diensthabenden Bibliothekar Bestellungen zur Ausführung einer zahlpfilichtigen Repro-Dienstleistung abgeben. Die Dienstleistungen werden von der Reprografie- und Digitalisierung-Werkstatt der UB mit Sitz an der. Fryderyka Joliot-Curie Str. 12, ausgeführt. Die Preisliste für die Dienstleistungen in der Reprografie- und Digitalisierung- Werkstatt UBWr.

    • Computer-Stationen mit dem Zugang zu den Katalogen der UB, u.a. zum Online-Katalog und zu den digitalisierten Katalogen,

    • Zugang zum Kopieren aus dem Bibliotheksmaterial in Form eines zahpflichtigen Selbstservice,

    • Station für Behinderte (d.h. für Rollstuhlfahrer und für Seh- oder Hörbehinderte - mit PC-Software für die Textvergrößerunng oder fürs Lautlesen vom Lektor inklusive eines Kopfhörer-Sets),

  7. Die Benutzung von Computer-Stationen im Lesesaal

    • Die Computer-Stationen im Lesesaal wurden installiert, damit der Zugang zum UB-Katalog, zur digitalen Bibliothek der Universität Wrocław und zu den auf elektronischen Träger vorkommenden Bibliotheksmaterialien gesichert wäre.

      Anmerkung 1.: Der Zugang zu manchen lizenierten Datenbanken ist nur in der Wissenschaftlichen Information der UB, in der K. Szajnochy Str. 7/9, möglich.

    • Zum selbstständigen Gebrauch von Computer-Stationen sind - laut dem § 27 der Bibliotheksordnung der Universitätsbibliotek Wrocław - Arbeiter und Studenten der Universität Wrocław, als auch andere Personen, die sich mit einem Bibliotheksausweis/Studentenausweis oder mit einer aktiven (Jahres- oder 10-Tage-) Karte, die sie zur Nutzung der Bibliotheksmaterialien vor Ort berechtigt, ausweisen.

    • Die Computer-Stationen dürfen von einer Person eine Stunde lang genutzt werden, wenn andere Nutzer auf den Zugang zum Rechner warten. Nach dem Ablauf von dieser Zeit soll der Nutzer seine Session abschließen und den Platz einer weiteren wartenden Person abgeben.

    • Die Nutzer sollen die Computer-Stationen bestimmungsgemäß benuztuzen, das bedeutet: für Forschung und Bildung. Man darf die Rechner nicht zur Führung einer privaten Korrespondenz (E-Mail, SMS, weitere Komunikatoren, u.ä.), zur Arbeit an einem eigenen Text oder zum Spielen nutzen.

    • Es ist verboten, Rechner für berufliche Zwecke zu nutzen oder jegliche Handlungen, die mit dem Urheberrechtsgesetz (betreffend Verfasser oder Verteiler der Software) nicht in der Übereinstimmung stehen, auszuführen.

    • Auf den Arbeitsstationen können nur Programme genutzt werden, die ursprünglich durch den Dienst der Bibliothek installiert worden sind. Installation anderer Programme und Änderungen an bestehenden Software - ist unzulässig.

    • Der Benutzer darf, mit der Zustimmung eines diensthabenden Bibliothekars, seine eigenen elektronischen Medien (z.B. herausnehmbare Speicher) verwenden, aber jedes Mal hat er die Pflicht, dies dem Bibliothekar zu melden und den Träger dem Bibliothekar zum Scannnen übergeben, damit man ea auf Malware testen kann.

    • Die Nutzer verwenden ihre persönliche elektronische Geräte auf eigene Gefahr.

    • Die Bibliothek ist nicht verantwortlich für Schäden an der elektronischen Geräten oder Verlust von Daten des Nutzers.

    • Die Nutzer sind verantwortlich für eventuelle Schäden oder für die Verursachung der Fehlfunktionen von elektronischen Geräten, die der Bibliothek gehören.

    • Im Falle der Verletzung der bestehenden Vorschriften hat der diensthabende Bibliothekar das Recht, eine Session des Nutzers zu unterbrechen.

    • Schäden oder Unstimmigkeiten in der Funktionierung eines Rechners sollen sofort dem diensthabenden Bibliothekar gemeldet werden.

  8. Behinderte Nutzer im Lesesaal

    Den Benutzern mit einer diagnostizierten Behinderung stehen im Lesesaal Computerarbeitsplätze zur Verfügung, die für Personen mit eingeschränkten Seh-, Hör- oder Gehvermögen (Rollstuhlfahrer) angepasst sind. Auf Anfrage wird auch eine Braille-Tastatur verfügbar gemacht.

  9. Verlängerung oder Reservierung von Bibliotheksmaterialien im Lesesaal

    Bibliotheksmaterialien zur Lektüre, die aus dem Magazinbestand oder aus dem Handapparat der einzelnen Abteilungen der Bibliothek können auf Anforderung des Benutzers gebucht und verlängert werden. Publikationen, die an drei aufeinander folgenden Tagen nicht verwendet werden, werden zurück zum Magazin oder an die jeweilige Abteilung der Bibliothek geschickt.

    Publikationen aus dem Handapparat des Lesesaals kann man nicht buchen. Nach der Arbeitsende im Lesesaal, bevor der der benutzer ihn verläßt, wird er aufgefordert, dem dienshabenden Bibliothekar alle Bibliotheksbestände, die ihm zur Verfügung gestellt wurden, im unverönderten Zustand zurückzugeben.. Nach der Abfertigung gibt der Bibliothekar dem Benutzer, seinen Bibliotheksausweis / Studentenausweis oder einen anderen Ausweisdokument.