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Prolongation des Bibliothekskontos

Das Bibliothekskonto, das die Buchausleihe ermöglicht, ist nur für ein akademisches Jahr gültig, also bis zum 30. September folgendes Jahres. Eine wiederholte Aktivierung des Bibliothekskontos für das laufende akademische Jahr wird in der Ausleihe UBWr oder in den Zweigbibliotheken, die im VIRTUA-System arbeiten, möglich - nach der Beilegung von Darlehen aus dem letzten akademischen Jahr und nach Vorlage entsprechenden Dokumenten.

Dokumente, die zur Prolongierung eines Bibliothekskontos berechtigen:

  1. für Studenten der UWr aller Studientypen - gültiger Studentenausweis mit Foto;

  2. für Arbeiter der UWr - ein Ausweis und eine Arbeitsbescheinigung, sobald der Nutzer in der Datenbank der Arbeiter der UWr nicht aufgeführt wurde;

  3. für Arbeiter anderer Hochschulen - ein Ausweis und eine Bescheinigung über die Arbeit auf einen Arbeitsvertrag.